PKW Führerschein & Begleitendes Fahren ab 17 Jahren

Diese Klassen bilden wir aus!


Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei "Begleitetem Fahren")
  • Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klasse L und AM sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15kW)
  • Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Fahrer und bis 8 Personen
  • Anhänger bis 750 kg erlaubt
  • Anhänger über 750 kg sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt


Klasse B197

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist unbefristet gültig
  • Die Ausbildung und Prüfung findet in einem Automatikfahrzeug statt
  • zusätzlichen mindestens 10 Fahrstunden a 45 min mit einem Schaltgetriebe sowie einen Test a 15 min vom Fahrlehrer
  • Einschluss: Klasse L und AM
  • Fahrer und bis 8 Personen
  • Anhänger bis 750 kg erlaubt
  • Anhänger über 750 kg sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt




Klasse BE

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
  • Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
  • Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.


 

PKW Führerschein mit 17

 

Dein Führerschein schon vor dem 18. Geburtstag in den Händen halten und hinter dem Steuer sitzen? 
Kein Problem bei uns! Alles, was du dazu wissen musst, findest du hier.


 

Wann kann es frühestens losgehen? 

Die Ausbildung kannst du bereits beginnen, wenn du 16 ½ Jahre alt bist. Die theoretische Prüfung kannst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kannst du die praktische Prüfung antreten.


Wer darf dich begleiten?
Beim BF 17 musst du mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein, welche du bei der Antragstellung angeben hast.

Die Begleitperson(en) müssen:


  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
  • weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben


Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll nicht in das aktive Fahrgeschehen eingreifen. Für die Führung des Fahrzeuges bist du allein verantwortlich. Den Begleitpersonen wird eine Einweisung durch einen Fahrlehrer empfohlen.

Karte erst mit 18?
Die Ausbildung ist dieselbe wie beim normalen Führerschein mit 18. Jedoch erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine sogenannte Prüfungsbescheinigung. Diese gilt als Führerschein, in der auch deine Begleitperson drin steht. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres. Damit du ab 18 alleine fahren darfst, musst du rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen.

Wie lange geht die Probezeit?
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit von 2 Jahren.

Achtung!
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Die Prüfungsbescheinigung enthält nämlich kein Bild von dir! Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!



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